Öffnungszeiten/Hausordnung
- Die Musik-Akademie ist wie folgt geöffnet:
Montag - Freitag 07:30 - 21:45 Uhr (Cafeteria bedient von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr) Samstag 07:30 - 21:45 Uhr (Cafeteria geschlossen, Automat zur Verfügung) Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr (Cafeteria geschlossen, Automat zur Verfügung) - Fahrräder und Mofas sind in den dafür eingerichteten Keller bzw. auf den im Hof bezeichneten Platz zu stellen. Für Autos und Motorräder besteht im Hof generelles Fahr- und Parkverbot, mit Ausnahme der Fahrzeuglenker mit einer gültigen Bewilligung.
- Rauchen ist in allen Gebäuden, Gängen und Zimmern untersagt mit Ausnahme der einen Empore in der Cafeteria und im Hof.
- Tiere aller Art sind in den Gebäuden, Gängen und Zimmern nicht erlaubt. Ausgenommen sind Blinden- oder Therapiehunde mit einer gültigen Bewilligung.
- Die Räume dienen in erster Linie dem Unterricht. Für Proben, die nicht im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Institute stehen, können keine Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Das Üben ist den internen Hochschulstudierenden von Montag bis Sonntag während der ganzen Öffnungszeit gestattet, sofern die Zimmer nicht mit Unterricht belegt sind. Es ist nicht gestattet, in den Räumen Privatunterricht abzuhalten.
- Esswaren und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtszimmer mitgenommen werden. Vor allem das Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten ist strikt untersagt. Es wird um grösste Sauberkeit gebeten.
- Wegen des besonderen Isolationsaufbaus der Wände dürfen keine Bilder usw. aufgehängt und auch keine Nägel eingeschlagen bzw. Klebstreifen angebracht werden.
- Während des Musizierens müssen Türen und Fenster geschlossen bleiben. Im Treppenhaus und in den Gängen soll Ruhe herrschen.
- Garderobe, Instrumente und Musikalien sind nicht unbeaufsichtigt in den Gängen und Zimmern zu lassen. Für einen allfälligen Verlust von Garderobe sowie von Instrumenten und Noten übernimmt die Musik-Akademie keine Haftung. Das Fundbüro befindet sich bei den Hauswarten.
- Die Instrumente der MAB sind sorgfältig zu behandeln, es dürfen keine Gegenstände darauf abgelegt werden. Für eventuelle Schäden ist der Benutzer verantwortlich. Werden Schäden festgestellt, sollen diese unverzüglich den Hauswarten bzw. dem Abteilungssekretariat mitgeteilt werden.
- Noten, Instrumente usw. sollen nach dem Unterricht, nach Proben und Übstunden wegge-räumt, Tasteninstrumente geschlossen werden. Die Fenster und die Türen sind beim Verlassen der Unterrichtsräume zu schliessen. Die Möblierung der einzelnen Zimmer ist zu belassen. Wer Stühle, Pulte usw. aus anderen Räumen benötigt, hat sie nach Gebrauch wieder an den frü-heren Platz zu bringen. Gewisse Einrichtungen (Hellraumprojektor, Notenständer, Lampen, etc.) können bei den Hauswarten gegen Depot ausgeliehen werden.
- Die Heizung wird ausschliesslich durch die Hauswarte betreut. Eventuelle Wünsche sind in den Sekretariaten anzumelden.
- Für die Benutzung der Übräume besteht eine besondere Ordnung ("Übordnung").
Basel, im August 2004
Die Direktion der Musik-Akademie der Stadt Basel


