Zulassungsbedingungen

Bachelor of Arts in Musik
  • In der Regel vollendetes 16. bis 25. Lebensjahr
  • Matur/Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss
  • Überdurchschnittliche musikalische Begabung, fachliche Eignung, genügende Vorbildung im Hauptfach sowie Grundkenntnisse in der Musiklehre
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (die Unterrichtssprache an der SCB ist deutsch)
  • Ärztliches Zeugnis über gute Gesundheit
  • Bestandene Aufnahmeprüfung

Master of Arts in musikalischer Performance - Alte Musik
  • Matur/Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss
  • Bachelor of Arts in Musik oder gleichwertiger Abschluss
  • Überdurchschnittliche musikalische Begabung, fachliche Eignung, genügende Vorbildung im Hauptfach sowie solide Kenntnisse in der Musiklehre
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (die Unterrichtssprache an der SCB ist deutsch)
  • Ärztliches Zeugnis über gute Gesundheit
  • Bestandene Aufnahmeprüfung
Für BA-Absolventen der SCB:
  • BA mit mindestens 5.0 im Hauptfach und eine Empfehlung der BA-Prüfungskommission (siehe BA-Prüfungsreglement)
Master of Arts in Spezialisierter Musikalischer Performance - Alte Musik
  • Matur/Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss
  • Bachelor of Arts in Musik oder gleichwertiger Abschluss
  • Überdurchschnittliche musikalische Begabung, fachliche Eignung, genügende Vorbildung im Hauptfach sowie solide Kenntnisse in der Musiklehre
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (die Unterrichtssprache an der SCB ist deutsch)
  • Ärztliches Zeugnis über gute Gesundheit
  • Bestandene Aufnahmeprüfung
Für BA-Absolventen der SCB:
  • BA mit 6.0 im Hauptfach (Vertiefung Barock/Renaissance/Klassik) bzw. mindestens 5.5 (Vertiefung Mittelalter Renaissance) und eine Empfehlung der BA-Prüfungskommission (siehe BA-Prüfungsreglement)

Master of Arts in Musik - Alte Musik, Musikpädagogik / Schulmusik II A
  • Matur/Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss
  • Bachelor of Arts in Musik oder gleichwertiger Abschluss
  • Überdurchschnittliche musikalische Begabung, fachliche Eignung, genügende Vorbildung im Hauptfach und in der Musiklehre
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (die Unterrichtssprache an der SCB ist Deutsch)
  • Bestandene Aufnahmeprüfung
  • Ein freier Studienplatz im gewünschten Programm
Für BA-AbsolventInnen der SCB
  • BA mit mindestens 4.0 im Hauptfach und einer Empfehlung der Prüfungskommission (siehe BA-Prüfungsreglement)
  • erfolgreich absolvierte Module der Master-Orientierung und Master-Vorbereitung
Für Schulmusik II A zusätzlich
  • BA-Programm mit Ausrichtung auf Schulmusik II A

Master of Arts in Komposition und Musiktheorie
Vertiefung Theorie der Alten Musik
  • Matur/Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss
  • erfolgreich absolviertes Diplom, BA oder MA an einer anderen Musikhochschule, ein Theorielehrer-Diplom oder ein abgeschlossenes Studium der Musikwissenschaft (Magister/Master, Lizentiat etc.)
  • besondere Qualifikation für Theoriestudien und profunde musikalisch-praktische Fähigkeiten
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache (die Unterrichtssprache an der SCB ist deutsch)
  • Bestandene Aufnahmeprüfung
  • Freier Studienplatz im gewünschten Programm

Ergänzungsstudium
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in Musik (Diplom, Master)
  • Ausgeeichnete musikalische Begabung, fachliche Eignung, genügende Vorbildung im Hauptfach
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (die Unterrichtssprache an der SCB ist deutsch)
  • Bestandene Aufnahmeprüfung
  • Freier Studienplatz

Anerkennung früherer Studienleistungen
Über Ausnahmen und die Anerkennung von bereits vorliegenden Studienleistungen oder Studienabschlüssen entscheidet die Hochschuldirektion aufgrund der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung.